Stellplatzsatzung 1

Alsbach-Hähnlein, den 12.01.2012

An den Vorsitzenden der

Gemeindevertretung

Herrn Hans Herrmann

Bickenbacher Str. 6

64665 Alsbach-Hähnlein

 

 

Sehr geehrter Herr Hermann,

Im Namen der Fraktion der Freien Wähler bitte ich Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 31.Januar 2012  zu nehmen:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der folgende Antrag wird an den Bauausschuss überwiesen und beraten:

Als §6 (3) wird in die Stellplatzsatzung der Gemeinde Alsbach-Hähnlein eingefügt:

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern kann ein notwendiger Stellplatz auch in der Zufahrtsfläche vor einem Stellplatz oder vor einer Garage nachgewiesen werden. In der Zufahrtsfläche eines mechanischen Stapelparkers ist kein zusätzlicher Stellplatz zulässig.

Die Begründung erfolgt mündlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Kaffenberger

Fraktionsvorsitzender